Kaminofen kaufen - welcher Ofen ist der richtige?

Wenn Sie einen Kaminofen kaufen - oder alternativ einen Kaminbausatz - dann sollte Ihnen klar sein, dass es sich damit nicht um eine Alltagsentscheidung handelt. Die Anschaffung eines Kaminofens ist eine langfristige Investition, die sich bei der richtigen Wahl des Ofens mehrfach bezahlt macht und über die Heizkostenabrechnung amortisiert. Der myGartenhaus24 Kaminofen Ratgeber gibt Ihnen hier wertvolle Tipps für die richtige Kaufentscheidung.

Wichtige Fragen vor dem Kauf eines Ofens

Als aller Erstes sollten Sie sich darüber klar werden und entscheiden, welche Ofenart für Sie geeignet ist. Erst dann entscheiden Sie sich für eine bestimmte Feuerungsart. Hierzu sollten Sie vorab die Art der Verwendung des gewünschten Ofens klären:

  • Dient die Feuerstätte lediglich als Designelement in Ihrem Wohnzimmer? Möchten Sie die Übergangszeiten mit einer Holzheizung überbrücken und so die Zentralheizung lediglich ergänzen?
  • Wollen Sie nur einen Raum beheizen oder sollen mehrere Räume beheizt werden? Wie groß ist der Raum bzw. wie groß sind die Räume, die Sie mit dem Ofen beheizen möchten?
  • Wollen Sie den Ofen an die bestehende Zentralheizung (Radiatoren/Fußbodenheizung) anschließen oder wollen Sie ein Warmluftverteilungssystem im Haus erstellen?

Bei all den vorgestellten Konzepten ist grundsätzlich ein diffenziertes Herangehen erforderlich. Erst wenn Sie eine Antwort auf die oben gestellten Fragen haben, können Sie mit der Wahl der Ofenart beginnen. Nachdem Sie sich mit den oben angeführten Überlegungen befasst haben, sollten Sie, bezüglich Ihres Vorhabens, zusätzlich mit Ihrem Schornsteinfeger sprechen. Der Schornsteinfegermeister in Ihrer Region ist für die Abnahme der Feuerstätte zuständig und kann Ihnen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens viele gute Ratschläge geben.

Tipp: Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger finden Sie auf der Webseite des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.ruivina_haas_sohn

Überprüfung des Schornsteins

Der Schornsteinfeger wird den Zustand Ihres Schornsteins überprüfen und Ihnen mitteilen, ob dieser für Ihr Vorhaben geeignet ist. Wenn Sie über einen alten, gemauerten Schornstein verfügen, kann diese Überprüfung ergeben, dass Sie eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen haben. Diese müssen dann vor dem Anschluss der Feuerstätte durchgeführt werden.

Der Schornsteinfeger klärt Sie auch darüber auf, ob Ihr vorhandener Schornstein für die von Ihnen geplante Heizanlage geeignet ist. Durch die ständige Weiterentwicklung der Heizanlagen wurde bei den modernen Heizkesseln (aber auch bei Kaminöfen und Kamineinsätzen) der Wirkungsgrad erhöht. Diese haben dementsprechend eine niedrige Rauchgastemperatur, für die die alten gemauerten Schornsteine nicht geeignet sind. Aufgrund der niedrigen Rauchgastemperatur dieser Anlagen sind die Rauchgase am Schornsteinkopf bereits soweit abgekühlt, dass sich Kondenswasser bildet. In Verbindung mit den Verbrennungsrückständen ergeben sich aggressive Säuren, die zu einer Schornsteinversottung führen können.

Sollte der Schornsteinfeger zu diesem Ergebnis kommen, kann der bestehende, gemauerte Schornstein meistens mit einem Edelstahlrohr oder einem keramischen Rohr ausgestattet werden, ohne dass der Schornstein abgerissen werden muss. Ideal sind feuchteunempfindliche Fertigteilschornsteine oder Edelstahlschornsteine. Die Verbindung der Feuerstätte mit dem Schornstein sollte mittels eines doppelwandigen Wandfutters (Doppelwandmuffe) durchgeführt werden.

Bestimmung der notwendigen Nennwärmeleistung

Bei der Kaminofenwahl ist ein wichtiger Aspekt die notwendige Nennwärmeleistung des Kaminofens. Diese wird vom Schornsteinfeger ausgerechnet und bestimmt. Die Nennwärmeleistung wird anhand mehrerer Faktoren bestimmt und hängt mit dem Raumheizvermögen des Holzofens zusammen.

Dies ist für die Bestimmung des Ofens sehr wichtig. Erst wenn die erforderliche Leistung bestimmt ist, kann die richtige Dimensionierung des Ofens festgelegt werden. Nichts ist unangenehmer und unrentabler, als ein Kaminofen mit zu hoher Wärmeleistung. Dies hat zur Folge, dass Sie den Ofen ständig drosseln müssen. Durch das Drosseln der Luftzufuhr werden die Abbrandbedingungen im Brennraum geändert. Das Holz verbrennt jedoch beim Sauerstoffmangel nicht vollständig und es entstehen schädliche Emissionen. Auch bilden sich erhöhte Rußablagerungen am Kaminofen sowie in den Abluftrohren des Rauchgases.

Ein Kaminofen, mit zu niedriger Wärmeleistung führt dazu, dass der Ofen ständig auf höchster Brennwertstufe betrieben werden muss. Der Kaminofen hat eine zu niedrige Nennwärmeleistung. In diesem Fall kann er den Wohnraum nicht richtig erwärmen. Es kommt anschließend zu einer Überlastung des Ofens, um die gewünschte Wärmeleistung zu sichern. Nach einiger Zeit kann das den Holzofen beschädigen. Hierbei müssen Sie beachten, dass solch ein Fall von der Garantie der Kaminofenhersteller ausgeschlossen wird, da die Beschädigung aufgrund der Überlastung des Ofens meistens nachvollzogen werden kann.

Als grobe Faustregel für die Berechnung der Nennwärmeleistung gilt: pro kW Nennwärmeleistung beheizen Sie ca. 15 – 20 m³ Wohnraum.

Verstehen Sie diese Regel jedoch nur als groben Anhaltspunkt. Für die tatsächliche Bestimmung der entsprechenden Nennwärmeleistung müssen noch weitere Kriterien berücksichtigt werden, als da wären: die Gebäudeart und Wärmedämmung, die Größe des Aufstellungsraumes und die zu beheizende Wohnfläche.

Für die ausreichende Frischluftzufuhr Sorge tragen

Für jeden Verbrennungsvorgang, also auch für die Holzverbrennung, wird Sauerstoff benötigt. Während des Betriebs verbraucht die Feuerstätte Luft, und zwar in Mengen. Vor allem bei modernen, gut gedämmten Häusern muss dies durch zusätzliche Maßnahmen gesichert werden.

Bei den modernen Kaminöfen sowie anderen Einzelraumfeuerungen ist hierzu ein Stutzen für den Anschluss einer externen Verbrennungsluftzufuhr vorhanden. Aus dem Außenbereich wird über eine externe Frischluftzufuhr dem Holzofen Verbrennungsluft zugeleitet.

Eine andere Möglichkeit ist es, die externe Frischluftzufuhr aus dem Keller oder einem anderen Raum dem Ofen zuzuleiten. In diesem Fall müssen Sie aber sicherstellen, dass in dem Luft spendenden Raum ebenfalls eine Öffnung für die Zuluft besteht, um den Luftausgleich sicherzustellen. Der Nachteil dieser Variante der externen Verbrennungsluftzufuhr ist, dass die thermische Hülle des Hauses durchbrochen wird.

Durch die Anbindung des Ofens an einen sogenannten Luft-Abgas-Schornstein (LAS) wird eine optimale Lösung geschaffen, die die thermische Hülle des Hauses nicht verletzt. Der Luft-Abgas-Schornstein ist eine spezielle Art des Schornsteins, der innerhalb des Rauchgasabzugs eine separate Zufuhr für die Verbrennungsluft hat. Hierdurch wird der Kaminofen mit Verbrennungsluft versorgt und die Wärmedämmung des Hauses nicht beeinflusst. Eine bessere Holzverbrennung wird zusätzlich bei den LAS-Systemen erreicht, da die Verbrennungsluft bei dieser Bauweise des Schornsteins in diesem vorgewärmt wird.

Der Einsatz eines Kaminofens bei Wohnraumlüftung / Dunstabzugshaube

Wenn das Wohnzimmer mit der Küche einen Raum bildet und sich eine Dunstabzugshaube in der Küche befindet, kann die Installation eines Kaminofens problematisch werden. Ebenso besteht dieses Problem in Räumlichkeiten, die mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung oder ähnlichen Anlagen ausgestattet sind, die im Wohnraum einen Unterdruck erzeugen. Auch in diesen Fällen ist die Montage des Kamins oder Ofens möglich. Jedoch müssen Sie in diesen Fällen auf eine als „raumluftunabhängig“ zertifizierte Feuerungsanlage zurückgreifen. Grundsätzlich haben Sie bei dem Aufbau einer solchen Feuerungsanlage die Anweisungen des Schornsteinfegers zu beachten.

Raumluftunabhängig zertifizierte Heizanlagen verfügen über eine spezielle Zulassung vom „Deutschen Institut für Bautechnik“. Diese Heizanlagen erfüllen bei der Dichtigkeit der Abluft strenge Anforderungen, sodass es auch bei einem Unterdruck im Raum zu keiner Freilassung der Rauchgase in den Wohnraum kommt. Als weiteres wesentliches Kriterium muss sich die Brennraumtür solcher Feuerstätten auch nach langfristiger Verwendung selbstständig dicht schließen und verriegeln.

Die Zulassung wird jedoch nicht nur für die Feuerungsanlage erteilt. Die Gesamtheit der Zulassung erfasst auch das gesamte Rauchrohr (Verbindungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein) sowie die Verbrennungsluftleitung zum Kaminofen. Diese müssen den Anforderungen auf die Dichtigkeit entsprechen. Eine Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgt nur bei der Verwendung der zugelassenen Teile und einer entsprechender Installation der Heizanlage.

Um später keine Schwierigkeiten bei der Abnahme zu bekommen, ist eine gründliche vorherige Konsultation mit dem Schornsteinfeger notwendig.

Die Bauart eines Kaminofens

Kaminöfen unterscheiden sich zwischen der Bauart 1 und der Bauart 2.

Die Kaminöfen der Bauart 1

haben einen geschlossenen Feuerraum, dessen Tür nur zur Bedienung geöffnet wird. Bei dieser Bauart muss durch die Konstruktion sichergestellt sein, dass der Feuerraum mit Ausnahme der Bedienung, also der Zeit zum Nachlegen, stets geschlossen ist – auch dann, wenn der Kaminofen nicht betrieben wird. Nicht selbstschließende Fülltüren dürfen keine größere Öffnung als 0,05 m² freigeben. Kamine der Bauart 1 verfügen meist über eine selbstschließende Tür, d.h., die Tür schließt sich durch eine Feder von selbst, sobald sie losgelassen wird. Dadurch ist das Sicherheitsrisiko der falschen Bedienung durch den Betreiber ausgeschlossen. Kaminöfen der Bauart 1 sind für die Mehrfachbelegung eines Schornsteins geeignet.

Kaminöfen der Bauart 2

haben keine selbstschließende Tür und benötigen einen eigenen Schornstein. Die meisten Kaminöfen sind Öfen der Bauart 1 – können jedoch umgerüstet werden. Kaminöfen der Bauart 2 können sowohl offen wie auch geschlossen betrieben werden. Für diese Geräte gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Verbrennungsluftversorgung und des Schutzes von brennbaren Fußböden. Außerdem müssen Kaminöfen der Bauart 2 einen eigenen Schornstein haben (keine Mehrfachbelegung!).

Mehrfachbelegung des Schornsteins durch Feuerstätten

Die optimale Lösung besteht darin, den Kaminofen oder Kamin an einen separaten Schornstein anzuschließen, was aber nicht überall möglich ist. Dann ist eine Mehrfachbelegung des Schornsteines unvermeidbar. Von einer Mehrfachbelegung geht man aus, wenn auf dem gleichen Schornsteinzug mehrere Feuerungsanlagen angeschlossen sind.

Hierbei sind jedoch Einschränkungen zu beachten. Eine Mehrfachbelegung eines Schornsteins darf grundsätzlich nur mit Feuerungsanlagen der Bauart 1 (selbstschließende Kamintür) erfolgen. Es sind hierbei für eine Zulassung bestimmte Regeln einzuhalten. Es ist erforderlich, dass der Abstand zwischen den einzelnen Rauchrohranschlüssen einzuhalten ist. Da der Schornsteinfeger für die Abnahme zuständig ist, ist es anzuraten, diesen bei der Planung zu konsultieren und mit einzubeziehen.

Die Verwendung zugelassener Brennstoffe

Ein wesentlicher Faktor für die Auswahl des möglichen Kaminofenmodells ist die gewünschte Brennstoffart. Die ursprünglichste Brennstoffart ist das Verbrennen von Holz oder Holzbriketts, sodass die meisten Kaminöfen für dieses Brennmaterial bestimmt sind. Sollten Sie jedoch alternativ mit Kohlebriketts oder Koks heizen wollen, dann müssen Sie einen dafür zugelassenen Ofen auswählen. Da der Einsatz dieser fossilen Brennstoffe nachlässt, haben die Hersteller reagiert und die Auswahl stetig begrenzt.

Eine heute sehr beliebte Brennstoffart ist der Betrieb eines Haas+Sohn Pelletofens. Diese Brennstoffart bietet besonders bei dem Dauerbetrieb eines Kaminofens erhebliche Vorteile. Diese sind u.a.:

  • das platzsparende Verstauen des Brennmaterials
  • die automatische Einleitung des Brennmaterials
  • die effektive Verbrennung u.v.m.

Mehr Informationen zum Thema Pelletofen finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel "Pelletofen – Alternative zu Öl- oder Gasfeuerung" Alternativ zu den reinen Pelletöfen gibt es Kombiöfen, die das Verheizen von Holz oder Pellets ermöglichen.

Der Einsatz eines Fußbodenschutzes

Aus Brandschutzgesichtspunkten sollte der Kaminofen grundsätzlich auf einer unbrennbaren Unterlage stehen. Dies ist bei Fliesen der Fall und entspricht den Feuerschutzanforderungen. Sollte der von Ihnen gewählte Aufstellungsort des Kaminofens über einen brennbaren Fußbodenbelag verfügen, dann sind spezielle Maßnahmen zum Brandschutz notwendig, wie der Einsatz von speziellen Funkenschutzplatten aus Glas oder Metall.Unterlegplatte_Form-D-haas-und-sohn

Sollten Sie sich für den Erwerb eines Heizkamins entschieden haben, sind die Voraussetzungen, die an den Aufstellungsort gestellt werden, komplizierter. Aufgrund des höheren Gewichts des Kaminbausatzes bzw. der Kaminverkleidung des Heizkamins sollten Sie zuerst den Fußboden auf die entsprechende Belastbarkeit überprüfen. Das hohe Gewicht kommt zustande, da der gesamte Innenbereich der Kaminverkleidung ausreichend wärmeisoliert werden muss. Für die Isolierung dienen spezielle Kalziumsilikatplatten (z.B. Silca, Promasil, etc.). Für die ordnungsgemäße Einhaltung der Gewichtsverteilung ist eventuell die Erstellung einer Betonplatte erforderlich. Sollten Sie vor dem Einbau des Kamins einen neuen, brennbaren Fußbodenbelag verlegen, so kann der Aufstellungsort für diesen ausgespart werden.

Eine Zulassung des Kamins ist grundsätzlich erforderlich

Eine Abnahme der Feuerungsanlage durch den Schornsteinfeger erfolgt grundsätzlich nur, wenn das Heizgerät eine entsprechende Zulassung besitzt. Für die gängigsten Feuerungsarten gelten folgende europäischen Normen:

  • Kamineinsätze mit geschlossener Betriebsweise (EN 13 229, DIN 18895)
  • Kaminöfen, die nicht für den Dauerbrand / -betrieb zugelassen sind (DIN 18891)
  • Kaminöfen und Raumheizer mit Flachfeuerung, die für den Dauerbrand / -betrieb zugelassen sind (DIN 18890)
  • Herde (EN 12815, DIN 18880)

Mit diesen Normen werden die Grundvoraussetzungen an die einzelnen Feuerungsarten und die Vorgehensweise bei der Messung der Abgaswerte festgesetzt. In einzelnen EU-Ländern wurden weitere Verordnungen eingeführt, da die in den erwähnten Normen vorgesehenen Grenzwerte für Abgase und Wirkungsgrade teilweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und den Umweltschutzanforderungen entsprechen. Diese zusätzlichen Verordnungen sehen strengere Grenzwerte für Holzheizungen vor und müssen beachtet und eingehalten werden. Der für Sie zuständige Schornsteinfeger kann Ihnen Auskunft erteilen, welche Vorschriften von Ihnen zu beachten sind.

In Deutschland gilt es, die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BimSchV) einzuhalten.

In unserem Nachbarland Österreich müssen alle Einzelraumfeuerungen laut der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Einsparung von Energie und Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen zertifiziert werden.

Sie sollten daher vor dem Kauf Ihres Kaminofens oder Kamineinsatzes darauf achten, dass dieser den oben angeführten Verordnungen entspricht. Verlangen Sie daher von dem Verkäufer bei der Beratung die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats. Jeder seriöse Verkäufer wird Ihnen diese ohne Verzögerung vorlegen.

Bei der Installation eines Kaminofens in einem Raum mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder Dunstabzugshaube werden weitere Maßnahmen und gegebenenfalls eine Zertifizierung der Feuerstätte erforderlich sein. Auch hier ist eine vorherige Konsultation mit Ihrem Schornsteinfegermeister erforderlich.

Typenschild vorhanden?

In Deutschland, wie auch in anderen europäischen Ländern, muss der Ofen mit einem Typenschild, der eine CE-Kennzeichnung enthält, gekennzeichnet werden. Mit diesem Vorwissen können Sie Ihren Kaminofen kaufen.

Weiterführende nützliche Informationen: 

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