Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Sachsen-Anhalt

Ein Gartenhaus kann den eigenen Garten nicht nur optisch aufwerten, sondern bietet auch praktischen Nutzen als Lagerraum, Werkstatt oder Rückzugsort. Bevor Sie jedoch in Sachsen-Anhalt mit dem Bau eines Gartenhauses beginnen, ist es wichtig, sich über die rechtlichen Bestimmungen und etwaige Genehmigungspflichten zu informieren. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Informationen zu erhalten, um Ihr Gartenhausprojekt rechtssicher und erfolgreich umzusetzen.

1. Gesetzliche Grundlagen in Sachsen-Anhalt

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) regelt die baurechtlichen Anforderungen und Vorschriften für Bauvorhaben im Bundesland. Zusätzlich können kommunale Bebauungspläne und örtliche Satzungen weitere Bestimmungen enthalten, die es zu beachten gilt. Es ist daher ratsam, sich nicht nur auf die Landesbauordnung zu verlassen, sondern auch bei der zuständigen Gemeinde nach spezifischen Regelungen zu fragen.

2. Genehmigungsfreiheit von Gartenhäusern in Sachsen-Anhalt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gartenhäuser in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei errichtet werden. Gemäß § 60 der BauO LSA sind bestimmte bauliche Anlagen verfahrensfrei, was bedeutet, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist. Folgende Kriterien müssen hierfür erfüllt sein:

  • Größe des Gartenhauses: eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind.
  • Garagen einschließlich überdachter Stellplätze: mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind.
  • Höhe: Die maximale Firsthöhe sollte 3 m nicht überschreiten.
  • Nutzung: Das Gartenhaus darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und keine Aufenthaltsräume enthalten.
  • Standort: Das Gartenhaus muss auf dem eigenen Grundstück und im Innenbereich errichtet werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass auch genehmigungsfreie Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Abstandsflächen, Brandschutzbestimmungen und den Vorgaben des Bebauungsplans.

3. Genehmigungspflichtige Gartenhäuser

Sollte Ihr geplantes Gartenhaus die oben genannten Kriterien überschreiten, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

  • Die Grundfläche des Gartenhauses größer als 10 m² ist.
  • Die Firsthöhe 3 m übersteigt.
  • Das Gartenhaus als Aufenthaltsraum oder zu Wohnzwecken genutzt werden soll.
  • Es sich um eine dauerhafte Einrichtung handelt, die fest mit dem Boden verbunden ist.
  • Das Gartenhaus in einem Außenbereich, Naturschutzgebiet oder einem Gebiet mit Denkmalschutz errichtet werden soll.

4. Abstandsflächen und Grenzbebauung

Die Abstandsflächen sind ein zentraler Aspekt bei der Planung eines Gartenhauses. Sie dienen dem Brandschutz, der Belichtung und Belüftung sowie dem nachbarschaftlichen Interesse. In Sachsen-Anhalt gilt generell:

  • Die Abstandsfläche muss mindestens 0,4 der Wandhöhe, jedoch mindestens 3 m, betragen.
  • Bei Gebäuden geringer Höhe können reduzierte Abstandsflächen gelten.

Eine Grenzbebauung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, beispielsweise wenn das Gartenhaus eine gewisse Größe nicht überschreitet und keine Aufenthaltsräume enthält. Es ist jedoch empfehlenswert, vorab die Zustimmung des Nachbarn einzuholen und dies schriftlich festzuhalten.

5. Vorgehen bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben

Wenn Ihr Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, sollten Sie folgende Schritte beachten:

5.1. Bauantrag stellen

Der Bauantrag ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen umfassen in der Regel:

  • Antragsformular: Ausgefüllt und unterschrieben.
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100.
  • Lageplan: Aktueller Lageplan im Maßstab 1:500.
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens.
  • Nachweis der Standsicherheit: Bei größeren Bauwerken erforderlich.

5.2. Beteiligung der Nachbarn

In einigen Fällen ist es notwendig, die Nachbarn in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen, insbesondere wenn Abstandsflächen unterschritten oder Grenzbebauungen geplant sind. Die Zustimmung der Nachbarn kann die Genehmigung erleichtern.

5.3. Bearbeitungszeit und Gebühren

Die Bearbeitungszeit für einen Bauantrag kann variieren, beträgt aber in der Regel vier bis acht Wochen. Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Baukosten und können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.Weka-Design-Saunahaus-Cubilis

6.0. Bebauungsplan und örtliche Vorschriften

Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann spezifische Vorgaben enthalten, die über die Landesbauordnung hinausgehen. Dies kann Aspekte wie:

  • Dachform und -neigung
  • Fassadengestaltung
  • Materialwahl
  • Farbgebung

betreffen. Es ist daher ratsam, den Bebauungsplan einzusehen oder sich direkt bei der Gemeinde zu informieren.

6.1. Naturschutz und Denkmalschutz

Befindet sich Ihr Grundstück in einem Naturschutzgebiet oder steht es unter Denkmalschutz, gelten besondere Auflagen. Hier ist eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden notwendig.

6.2. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Auch wenn ein Gartenhaus in der Regel nicht beheizt wird, können bei bestimmten Nutzungsarten Vorgaben der Energieeinsparverordnung relevant werden.

7. Konsequenzen bei Verstößen

Ein Verstoß gegen die baurechtlichen Vorschriften kann erhebliche Konsequenzen haben:

  • Baueinstellung: Die Bauaufsichtsbehörde kann den sofortigen Baustopp anordnen.
  • Bußgelder: Es können empfindliche Geldstrafen verhängt werden.
  • Rückbauverpflichtung: Im schlimmsten Fall muss das Gartenhaus abgerissen werden.

Es ist daher dringend zu empfehlen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

8. Tipps für die Planung und Umsetzung

  • Frühzeitige Information: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Recherche zu den baurechtlichen Vorgaben.
  • Professionelle Beratung: Ein Architekt oder Bauingenieur kann bei der Planung und Beantragung unterstützen.
  • Kommunikation mit Nachbarn: Offenheit gegenüber den Nachbarn kann Konflikte vermeiden.
  • Qualitätsmaterialien: Investieren Sie in hochwertige Materialien für Langlebigkeit und Sicherheit.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um bei eventuellen Kontrollen gewappnet zu sein.

9. Weiterführende Informationen

Telluria-Singolo-4836-lichtgrau-fensterFür detailliertere Auskünfte und aktuelle Rechtslagen empfehlen wir folgende Stellen:

  • Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt: Zuständig für Bauanträge und Genehmigungen.
  • Gemeindeverwaltung: Informationen zu Bebauungsplänen und örtlichen Satzungen.
  • Landesportal Sachsen-Anhalt: Aktuelle Gesetzestexte und Verordnungen.
  • Rechtsberatung: Bei komplexen Fragestellungen kann ein Fachanwalt für Baurecht hilfreich sein.

10. Fazit

Der Kauf eines Gartenhauses in Sachsen-Anhalt bietet viele Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Nutzung. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es jedoch unerlässlich, sich im Vorfeld umfassend über die geltenden Vorschriften zu informieren. Während kleinere Gartenhäuser oft genehmigungsfrei sind, erfordern größere oder speziell genutzte Bauwerke eine Baugenehmigung. Durch sorgfältige Planung, Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und offene Kommunikation mit den beteiligten Parteien steht Ihrem Gartenhausprojekt nichts mehr im Wege.

Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf dem Rechtsstand bis Oktober 2023 und dient der allgemeinen Information. Da sich gesetzliche Bestimmungen ändern können und individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen sind, empfehlen wir, stets die aktuelle Rechtslage zu prüfen und bei Bedarf fachkundige Beratung einzuholen.

Weiterführende nützliche Informationen: 

  1. Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Berlin
  2. Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Hamburg

Bildquelle: falco auf Pixabay

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