Ein Gartenhaus bietet nicht nur zusätzlichen Stauraum, sondern auch eine Möglichkeit zur Entspannung oder zur Unterbringung von Gartengeräten. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich über die geltenden Vorschriften in Bayern informieren. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, ob für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob es als verfahrensfreies Gebäude genehmigungsfrei errichtet werden kann.
Bei einem Stufendach bzw. Doppelpultdach handelt es sich um zwei Pultdächer, welche entgegengesetzt positioniert werden und so wie das normale einfache Pultdach dann auch geneigt sind. Doppelpultdächer bezeichnet man oftmals auch als Stufendach bzw. versetztes Pultdach. Architekten finden bei Doppelpultdächern viele Möglichkeiten der Planungsfreiheit; kreative und individuelle Lösungen z.B. für größere Freizeit- und Gartenhäuser mit 2 versetzten Wohnebenen.
Das beliebte und klassische Satteldach ist die wohl bekannteste Dachform – nicht nur bei Gartenhäusern. Dabei handelt es sich um ein praktisches und zuverlässiges Element am Haus – noch dazu ist es im preisgünstigen Segment zu haben und bringt diverse Vorteile mit sich. Bei einem Satteldach handelt es sich um zwei entgegengesetzte Dachflächen; diese treffen auf der höchsten waagerechten Kante - dem Dachfirst – aufeinander. Die Konstruktion der Dachform wird meist als Pfetten- oder als Sparrendach ausgeführt; es sind eine Vielzahl unterschiedlicher Dachneigungen und Traufhöhen möglich.
Nach wie vor sind Gartenhäuser mit Pultdächern ganz weit vorne in der Beliebtheitsskala. Bei einem Pultdach ist nur eine geneigte Dachfläche vorhanden – der Name sagt es schon aus: Es hat die Form eines Pultes und gehört zu den eher einfacheren Dachformen; setzt aber durchaus moderne Akzente. Mit der unteren Kante des Pultdachs wird die Dachtraufe gebildet; die obere bildet den Dachfirst. Sogenannte Ortgänge befinden sich zu beiden Dachseiten; sie verbinden Dachfirst und Dachtraufe. Die einseitige Neigung des Daches ist charakteristisch für das Pultdach – es handelt sich somit um ein einseitiges geneigtes Sparrendach.