Gartenhaus Baugenehmigung in Sachsen
In Sachsen unterliegt der Bau von Gartenhäusern bestimmten Vorschriften. Ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Gebäudes, seiner Nutzung und dem Standort ab. Diese Vorschriften werden in der Sächsischen Bauordnung (§ 61 I Nr. 1 a) SächsBo) geregelt.
Genehmigungsfreie Gartenhäuser in Sachsen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bau eines Gartenhauses in Sachsen ohne Baugenehmigung "genehmigungsfrei " erfolgen. Diese Voraussetzungen sind:
- Die Gesamthöhe darf 3 m nicht überschreiten.
- „Verfahrensfrei sind: Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer im Außenbereich (…)“ Laut: Sächsischen Bauordnung (§ 61 I Nr. 1 a) SächsBo)
- Das Gartenhaus muss sich innerhalb der Bebauungsgrenzen des Grundstücks befinden und darf keine Fluchtwege blockieren.
Solange diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten. Es ist dennoch ratsam, vor Baubeginn die örtlichen Bebauungspläne zu überprüfen.
Baugenehmigungspflichtige Gartenhäuser in Sachsen
Wenn Ihr Gartenhaus die genehmigungsfreien Maße überschreitet oder es für Wohnzwecke genutzt werden soll, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Folgende Punkte machen eine Genehmigung notwendig:
- Brutto-Rauminhalt über 75 Kubikmeter des Gartenhauses.
- Das Gartenhaus soll als Aufenthaltsraum, Gästezimmer oder mit sanitären Einrichtungen genutzt werden.
- Das Gartenhaus wird nahe der Grundstücksgrenze errichtet und der Mindestabstand zur Grenze von 3 Metern wird unterschritten.
In diesen Fällen müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Hierfür benötigen Sie in der Regel Pläne des Gebäudes, einen Lageplan des Grundstücks und eine Baubeschreibung.
Müssen Sie in Sachsen einen Grenzabstand für Ihr Gartenhaus einhalten?
Ob für Ihr Gartenhaus in Sachsen ein Grenzabstand notwendig ist, wird durch die Sächsische Bauordnung geregelt. Unter bestimmten Bedingungen kann der Bau eines Gartenhauses direkt an der Grundstücksgrenze erfolgen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Gartenhaus dient nicht als Aufenthaltsraum.
- Es ist keine Feuerstätte vorhanden, wie z.B. ein Gasherd oder ein Holzofen.
- Die mittlere Wandhöhe des Gartenhauses beträgt maximal 3 Meter.
- Die an die Grenze angrenzenden Seiten dürfen pro Grundstücksgrenze eine Gesamtlänge von höchstens 9 Metern nicht überschreiten. Insgesamt dürfen angrenzende Seiten maximal 15 Meter lang sein.
Diese Bestimmungen entnehmen Sie § 6 Abs. 8 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO).
Was passiert, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind?
Erfüllt Ihr Gartenhaus nicht die genannten Vorgaben, müssen Sie einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten. In Sachsen beträgt dieser Grenzabstand in der Regel 3 Meter. Bei größeren Gartenhäusern könnte jedoch ein größerer Abstand erforderlich sein.
Kosten für die Baugenehmigung
Wenn festgestellt wird, dass Ihr Gartenhaus nicht genehmigungsfrei gebaut werden kann, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die damit verbundenen Kosten setzen sich aus Verwaltungsgebühren und den Kosten für die Erstellung des Bauantrags zusammen.
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühren für die Beantragung einer Baugenehmigung in Sachsen variieren und liegen zwischen 50 und 100 €, abhängig von der Größe des Gartenhauses.
Kosten für den Bauantrag
Die Erstellung eines Bauantrags ist in der Regel kostenintensiver. Ein Bauantrag darf nur von einem sogenannten Bauvorlageberechtigten erstellt werden, in den meisten Fällen einem Architekten. Die Kosten richten sich nach der Größe des Gartenhauses und können etwa 800 € betragen. Alternativ können Sie einen Bauantragsservice nutzen, der in der Regel kostengünstiger ist.
Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Baubehörde über die genauen Anforderungen und Kosten, um sicherzustellen, dass Ihr Gartenhaus den Vorschriften entspricht.
Fazit: Planen Sie Ihr Gartenhaus sorgfältig
Ob Sie für Ihr Gartenhaus in Sachsen eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der Größe und Nutzung des Gebäudes sowie vom Standort ab. Informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer örtlichen Baubehörde, um rechtliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Gartenhaus allen baurechtlichen Anforderungen entspricht.
Für weitere Informationen zur Baugenehmigung für Gartenhäuser in Sachsen wenden Sie sich an die zuständige Baubehörde in Ihrer Gemeinde.
Weiterführende nützliche Informationen:
- Fundamentbau für Carports – Punktfundament oder Streifenfundament
- Gartenhaus Baugenehmigung in Bayern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder die zuständigen Behörden.
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