Steuersparmodell: Arbeitszimmer im Gartenhaus

Seitdem uns Corona begleitet und wohl auch in naher Zukunft nicht wegzudenken ist, kommen häusliche Arbeitszimmer immer mehr in Mode. Das Home Office wird vermehrt vom Arbeitgeber gewünscht – was jedoch tun, wenn man im häuslichen Umfeld keine Möglichkeit auf einen freien Raum hat oder ein bestehendes Zimmer umfunktionieren kann. Auch vor Covid-19 kamen bereits viele Selbstständige bzw. Freiberufler, auf die Idee das Arbeitszimmer ganz einfach direkt in den Garten zu verlegen: In ein solides Gartenhaus aus Holz. Oftmals ändern sich auch die Gegebenheiten daheim und z.B. aufgrund von Nachwuchs, kann das bisherige Arbeitszimmer nicht mehr als solches genutzt werden. Somit ist die genannte Auslagerung „nach draußen“ eine hervorragende Idee.

Die Idee „grünes Gartenhaus Büro“ zahlt sich bestens aus

Ein Arbeitszimmer im Gartenhaus zu integrieren ist ein absoluter Volltreffer. Mitten in der heimischen grünen Oase, schön ruhig gelegen und fernab vom häuslichen Umfeld – so kann man auf die nötige Ruhe und Inspiration zurückgreifen, die beim Arbeiten benötigt wird. Dazu wird natürlich Strom, Telefon, Internet und ein Anschluss an die häusliche Zentralheizung und passende Isolierung des Gartenhauses für den Winter benötigt.

Arbeitszimmer im Gartenhaus ist ein wahres Steuersparmodell

Mit einem Homeoffice im Gartenhaus erhalten Sie vielerlei Vorteile; u.a. ist es ein wahres Steuersparmodell: Es bietet bessere Abschreibungen, weniger Differenzen mit dem Finanzamt und eine Umgehung der teuren Steuerfalle „stille Reserve“. Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer in den eigenen Garten verlegen, lösen Sie mit einem Schlag gleich mehrere Steuerprobleme und sparen noch dazu tausende Euro.

Das sogenannte Gartenhaus-Steuersparmodell hilft sowohl dem Arbeitnehmer, aber natürlich auch dem Selbstständigen, denn der kann jetzt sämtliche Kosten absetzen. Ob Kaufpreis, Kiesbett, Aufbau durch ein Montageteam, die Einrichtung, Heizung und mehr – diese Kosten können Sie dann als sparende Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abrechnen.

Vorteile des Gartenhaus-Modells fürs Arbeitszimmer

  • Großer Vorteil ist, dass das Garten-Arbeitszimmer so nun nicht mehr als häusliches Arbeitszimmer vom Finanzamt gesehen wird, sondern als aushäusiges (auch außerhäusig genannt). So umgehen Sie schnell viele kritische Fragen des Finanzamtes, da diese erst gar nicht mehr zur Debatte stehen. Keine Fragen mehr nach dem Berufsmittelpunkt oder ob der Arbeitnehmer in seiner Firma tatsächlich keinen Schreibtisch hat.
  • Das neue Gartenhaus gilt übrigens nicht als Immobilie, sondern es ist ein bewegliches Wirtschaftsgut. Somit entstehen keine stillen Reserven, die der Selbstständige später mal – wenn er das Haus bzw. die Wohnung mit dem häuslichen Arbeitszimmer verkauft – teuer versteuert werden müssen. Denn im Gegensatz zu einem Eigenheim (Haus / Wohnung) gewinnt das Gartenhaus nicht an Wert, sondern verliert diesen kontinuierlich. Das Sparpotential beträgt über 10.000 Euro – unter dem genannten Link hier können Sie eine Beispielrechnung nachvollziehen.
  • Wie gesagt, handelt es sich bei der Blockhütte um ein bewegliches Wirtschaftsgut. So können Sie den Kaufpreis immerhin 16 Jahre lang mit 6,25 % pro Jahr abschreiben. Als Selbstständiger können Sie (je nach Betriebsgröße) noch dazu die 20-%ige Sonderabschreibung für sich nutzen. Im Vergleich hier die reguläre Arbeitszimmer-Regelung im Wohnhaus: Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, beträgt der Abschreibungssatz für den anteiligen Immobilienwert ohne Grundstück für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige 2,5 % über 40 Jahre.
  • Wenn Sie als Selbstständiger umsatzsteuerpflichtig sind, erhalten Sie außerdem die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer zurück – dies ist der sogenannte Vorsteuerabzug.

Profi-Steuer-Tipp: Lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater durchrechnen, ob sich ein Holzhaus als außerhäusiges Arbeitszimmer für Sie rechnet. Da es sich hier um eine sinnvolle Investition von wohl über 1.000 Euro geht, ist dies steuerlich im Normalfall sehr gut angelegt.

Gartenhaus-Arbeitszimmer in der Praxis

gartenhaus_Domeo_8_unbehandelt_neuWichtig ist, dass sich das Gartenhaus frei auf Ihrem Grundstück befindet; es darf nicht an Ihr Haus angrenzen – so vermeiden Sie Probleme mit dem Finanzamt und kommen in keine unnötige Klärungsnot. Des Weiteren muss es auf jeden Fall zum Arbeiten eingerichtet sein, darf keine privaten Fitnessgeräte, Gartenmöbel oder Gartengeräte o.ä. beinhalten. Eine private Nutzung des Home Office im Grünen ist zu höchstens 10 % genehmigt. Jedoch ist es aber sicherer von vorneherein darauf zu verzichten, bevor das Thema Arbeitszimmer im Gartenhaus in Frage gestellt wird vom Finanzamt.

Damit Ihr Holzhaus ganzjährig zum Arbeiten genutzt werden kann und dem Finanzamt keine unnötige Angriffsfläche geboten wird, achten Sie auf eine ausreichende Wärmedämmung. Mit 12,5 cm dicken Bohlen, einer (Elektro-)Heizung und zusätzlicher Isolierung können Sie Ihr „draußen“-Arbeitszimmer auch bei extremen Minusgraden nutzen. Als nutzbare Grundfläche gelten 12 bis 20 m² - bei Bedarf auch mehr.

Spezial-Tipp vom myGartenhaus24-Team:

Je nach Bundesland gibt es eine bestimmte Höchstgröße (ca. 15 m²) – informieren Sie sich hier regional. Wenn Sie diese einhalten, benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Online-Planung: Arbeitszimmer im Gartenhaus

Gerne können Sie Ihr neues Homeoffice im Blockhaus direkt hier bei uns planen; bei Fragen sind wir selbstverständlich behilflich. Lieferung erfolgt in Deutschland & Österreich kostenfrei; einen Aufbauservice (Aufbau erfolgt meist innerhalb eines Tages) können Sie dazu buchen. Gerne erstellen wir Ihnen auch ganz nach Ihren Wünschen ein unverbindliches Angebot, wenn Sie ganz besondere Vorstellungen haben.

Kann das Steuersparmodell Homeoffice im Gartenhaus scheitern?

1993 hat das Finanzgericht des Saarlandes den Werbungskostenabzug für ein Gartenhaus aufgrund zu hoher private Mitnutzung (Aktenzeichen: 1 K 181/92) verweigert. Jedoch hatte hier der Steuerzahler dem Finanzamt eine reine Gartenlaube vorgestellt – samt verschiedener Gartengeräte und rustikalem Holztisch. Hier war keinerlei Arbeitszimmer-Atmosphäre zu erkennen.

In einem anderen Fall gab es ein Negativurteil vom Bundesfinanzhof (BFH), welches durchaus von einem Finanzbeamten theoretisch auch auf das Gartenhaus-Arbeitszimmer angewandt werden könnte. Es ging um einen Anbau an einem Einfamilienhaus, welcher nicht vom Inneren des Hauses zugänglich war, sondern nur über einen separaten Eingang durch den Garten. Da entschied sich der BFH, dass es sich hierbei nicht um ein außerhäusiges Arbeitszimmer, sondern um ein häusliches handelt (Aktenzeichen: VI R 164/00). Sie sehen, es besteht immer ein kleines Restrisiko, dass dieses Urteil vom Finanzamt auf freistehende Blockhäuser übertragen wird. Dann müssten Sie gezwungenermaßen gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben und ggf. vor dem zuständigen Finanzgericht klagen.

Bei solch einem Vorgang könnten Sie sich auf ein positives BFH-Urteil beziehen. Hier hatten die BFH-Richter entschieden, dass ein Arbeitszimmer, welches nur über einen öffentlichen Weg um das Haus herumund einen separaten Eingang erreicht werden kann, als "außerhäuslich" gesehen wird (BFH-Urteil IX R 56/10).

Achtung Steuerfalle: Auf Betonfundament beim außerhäusigen Arbeitszimmer verzichten

Beim Bau Ihres neuen Gartenhauses sollten Sie unbedingt auf ein Betonfundament verzichten. Sonst könnte es doch als Immobilie gelten und das Holzhäuschen verliert all seine Vorteile als bewegliches Wirtschaftsgut. Ein verfestigtes Kiesbett genügt voll und ganz, damit die Arbeitszimmer-Blockhütte fest und sicher steht.

Weiterführende nützliche Informationen: 

  1. Gartenhaus verdrehte Wandbohle verbauen: So funktionierts!
  2. Braucht meine Außensauna eine Baugenehmigung?
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