Braucht mein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Für viele Gartenbesitzer ist ein eigenes Gartenhaus ein Traum - bei myGartenhaus24 gibt es hierzu eine Riesenauswahl unterschiedlichster Gartenhaus Modelle. Der Sommer lädt dazu ein, das Leben hauptsächlich im Garten stattfinden zu lassen. Dies führt dazu, dass vielerorts auch fleißig gebaut wird. Da wird vor die alte Laube eine überdachte Terrasse gebaut, für die Werkzeuge und Geräte des Gartens wird ein Holzhäuschen aufgestellt, die Spielhütte für die Kinder im Garten endlich realisiert oder der Plan einer eigenen Gartensauna umgesetzt. Ebenfalls sind viele Hausbesitzer, die beim Neubau aus Kostengründen auf den Keller verzichtet haben, froh über den zusätzlichen Abstellraum im Garten, der durch ein Gartenhaus geschaffen werden kann.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie nur Ihren Rasenmäher und Spaten in Gartennähe unterbringen wollen oder eine bequeme Unterkunft für die Freiluftsaison suchen. Doch wenn Sie meinen, Sie können Ihr Gartenhaus oder den Schuppen einfach nach Belieben auf Ihr Grundstück stellen, so dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie womöglich ein böses Erwachen erleben. Viele Gartenbesitzer berücksichtigen nicht die erforderliche Baugenehmigung für ein Gartenhaus - siehe hierzu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung. Wir haben hier ein paar Tipps zusammengestellt, die Sie beim Gartenhaus-Bau beachten sollten.

Entscheidend für die Genehmigungspflicht ist die Größe des Gartenhauses

Die Frage, ob Ihr Wunsch-Gartenhaus aber auch andere Bauten, wie zum Beispiel eine unserer Holzgaragen, genehmigungspflichtig ist, hängt vor allem von seiner Größe ab. Ob eine Baugenehmigung vor der Errichtung einer Holzgarage oder eines Gartenhauses beantragt werden muss, ist in der Bauordnung festgelegt. Da die Bauordnung Landesrecht ist, unterscheiden sich diese von Bundesland zu Bundesland. Zum Beispiel ist ein Gartenhaus innerhalb einer Ortschaft in Sachsen und Thüringen ab einer Volumen-Größe von 15 Kubikmetern genehmigungspflichtig, in Nordrhein-Westfalen nur bei 30 Kubikmetern, in Niedersachsen ab einer Volumen-Größe von 40 Kubikmetern sowie in Brandenburg und Bayern erst ab 75 Kubikmetern (entscheidend ist immer der Rauminhalt). Bleiben Sie mit dem gewünschten Gartenhaus unter den Mindestgrößen für eine Baugenehmigung, so sind diese Bauten genehmigungsfrei.

Beachten Sie die Einschränkungen der Gemeinden durch Bebauungsplan und die der Bauordnung

Oft setzt das öffentliche Baurecht dem Häuschen-Bau Grenzen. Einschränkungen im eigenen Garten können durch die Gemeinden mittels des Bebauungsplans geschaffen werden. Auch gelten unterschiedliche Regelungen, wenn das Häuschen inner- oder außerhalb (hier bestehen keine einschränkenden Bebauungspläne der Gemeinden) von Ortschaften errichtet werden soll. Gibt es in Ihrer Gemeinde einen Bebauungsplan, was in den meisten Fällen der Fall ist, sollten Sie diesen sorgfältig studieren. outdoor_life_products_gartenhaus_caroline_coloradoBeachten Sie dabei, dass die sogenannten Nebenanlagen (dazu gehören Lauben und Schuppen) nur innerhalb festgelegter Baugrenzen errichtet werden dürfen. Diese Baugrenzen werden mit Linien im Bebauungsplan eingezeichnet und dürfen nicht von Gebäudeteilen überbaut werden. Sicherheit über diese Fragen erhalten Sie nur, wenn Sie sich vor der Anschaffung eines neuen Gartenhauses bei Ihrer zuständigen Baubehörde erkundigen. Diese kann Ihnen zweifelsfrei mitteilen, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist und wo Ihr Gartenhaus oder Ihr Schuppen errichtet werden darf. Gerade in Bezug auf den Standort des Gartenhauses muss auch ein baugenehmigungsfreier Bau mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar sein. Hierbei dürfen Sie auch Ihren Nachbarn nicht vergessen, der möglicherweise etwas gegen Ihr Gartenhaus hat. Es ist mehr als ärgerlich, wenn die neue Errungenschaft der Beginn einer Nachbarschaftsstreitigkeit ist.

Nicht überall sind Grill und Toilette im Gartenhaus erlaubt

Viele Bauordnungen der Länder schränken die Nutzung des Gartenhauses ein. In den Bestimmungen der Bauordnungen ist festgesetzt, dass nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten genehmigungsfrei sind. So müssen Sie in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen solche Baulichkeiten bereits ab 10 Quadratmetern Grundfläche genehmigen lassen.

Den Aufbau eines Gartenhauses in der Kleingartenkolonie

Wenn Sie Ihr Pultdach Gartenhaus in einer Kolonie mit Pachtgärten errichten wollen, ist dies meist relativ einfach. In diesen brauchen Sie, innerhalb einer bestimmten Größenordnung, generell keine Baugenehmigung. Die rechtliche Grundlage in Kleingartenkolonien ist das Bundeskleingartengesetz. Dieses Gesetz gibt vor, dass eine Gartenlaube höchstens mit 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig ist. Weiterhin ist in diesem Gesetz vorgeschrieben, dass die Laube nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf. Ein Gartenhaus dient grundsätzlich nur dem Schutz der Gartennutzer sowie der Unterbringung der Geräte. Für dieses dürfen Sie nicht Ihre Wohnung aufgeben und darin einziehen. Jedoch wird niemand es Ihnen verwehren und die Polizei holen, wenn Sie am Wochenende oder in den Ferien darin übernachten. Halten Sie diese Bestimmungen ein, können Sie ohne Genehmigung loslegen. Sie müssen aber beachten, dass Sie nur eine Hütte je Parzelle bauen dürfen. Separate Schuppen sind nicht zulässig.

Einhaltung der Grenzbebauung im Garten

Sehr häufig können Sie aufgrund der Grenzbebauung im heimischen Garten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Laut den Bauordnungen der Länder dürfen Sie nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe eine Grenzbebauung vornehmen. Jedoch nur dann, wenn diese, bezogen auf die Grenze zu Ihrem Nachbarn, eine Gesamtlänge von neun Metern nicht überschreitet. Beachten Sie hierbei, dass nur die Errichtung von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten erlaubt wird. Ohne Probleme sind aber Geräteschuppen und Lauben zum Schutz vor der Witterung erlaubt und möglich. Grundsätzlich ist kein beheizbares Wohnhäuschen auf der Grenze erlaubt. Verfügt Ihr Gartenhaus über eine Feuerstätte oder einen Raum, der zu Wohnzwecken dauerhaft genutzt werden kann, muss ein Grenzabstand von mindestens drei Metern eingehalten werden.

Sie sollten sich grundsätzlich vor dem Gartenhaus-Kauf bei der zuständigen Behörde erkundigen

Bevor Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sollten Sie sich ein Prospekt oder einen Ausdruck der Herstellerbeschreibung nehmen und diese direkt bei der für Sie zuständigen Behörde vorlegen. Ihr Gartenhaus aber auch Gewächshaus sollten Sie keinesfalls im Garten schwarz aufstellen, denn selbst wenn die für Sie zuständige Behörde den Bau nicht bemerkt, sind die besten Helfer des Bauamts unfreundliche Nachbarn. Rion-Prestige-46-CutoutGrundsätzlich sollten Sie vor dem Aufstellen eines Schuppens oder Gartenhauses erst einmal mit Ihrem Nachbarn sprechen, um diesen darüber zu informieren. Erhebt dieser keine Einwände, ist das für Sie schon die halbe Miete. Schon die Juristen sagen: „Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter“. Diese Information stellt für Sie jedoch keine Aufforderung zur Errichtung von Schwarzbauten dar. Vorsichtig sollten Sie auch bei der Aufstellung von Bauwagen sein. Unser Baurecht unterscheidet nicht zwischen einem festen Gebäude und einem mobilen Unterstand, so dass ein dauerhaft aufgestellter Bauwagen in der Regel baugenehmigungspflichtig ist.

 

Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen für die Errichtung eines Gartenhauses erhalten Sie unter: http://www.focus.de/immobilien/wohnen/bauen-genehmigung-fuer-gartenhaeuser-auf-die-groesse-kommt-es-an_aid_745172.html.

Weiterführende nützliche Informationen: 

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  • Was ist vor dem Gartenhaus-Bau zu beachten?

    Danke für diesen guten Artikel. Sehr gut! Mir gefällt es, dass Du das Thema so im Detail beleuchtet hast. Ich weiß von meinem örtlichen Bauamt in Hessen, dass die Unterschiede oft im Detail versteckt sind.

  • Hilfreicher Service

    Wir möchten diesen Sommer mehr Zeit im Garten verbringen und haben uns für den Bau eines Gartenhauses entschieden. Auf www.baupal.de konnten wir unser Vorhaben baurechtlich prüfen und haben schließlich den Bauantragsservice beauftragt. Nach nur 3 Wochen hatten wir unsere Baugenehmigung. Jetzt steht unser Häuschen und der Sommer kann kommen!

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